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Die Bibel: Drittes Buch Mose, Leviticus

Das 1. Kapitel

1. Und der Herr rief Mose und redete mit ihm von der Hütte des Stifts und sprach:

2. Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Welcher unter euch dem Herrn ein Opfer tun will, der tue es von dem Vieh, von Rindern und Schafen.

3. Will er ein Brandopfer tun von Rindern, so opfere er ein Männlein, das ohne Fehl sei, vor der Tür der Hütte des Stifts, dass es dem Herrn angenehm sei von ihm,

4. und lege seine Hand auf des Brandopfers Haupt, so wird es angenehm sein und ihn versöhnen.

5. Und soll das junge Rind schlachten vor dem Herrn; und die Priester, Aarons Söhne, sollen das Blut herzubringen und auf den Altar umher sprengen, der vor der Tür der Hütte des Stifts ist.

6. Und man soll dem Brandopfer die Haut abziehen; und es soll in Stücke zerhauen werden.

7. Und die Söhne Aarons, des Priesters, sollen ein Feuer auf den Altar machen und Holz oben drauf legen;

8. Und sollen die Stücke, nämlich den Kopf und das Fett, auf das Holz legen, das auf dem Feuer auf dem Altar liegt.

9. Das Eingeweide aber und die Schenkel soll man mit Wasser waschen, und der Priester soll das alles anzünden auf dem Altar zum Brandopfer. Das ist ein Feuer zum süßen Geruch dem Herrn.

10. Will er aber von Schafen oder Ziegen ein Brandopfer tun, so opfere er ein Männlein, das ohne Fehl sei.

11. Und soll es schlachten zur Seite des Altars, gegen Mitternacht, vor dem Herrn. Und die Priester, Aarons Söhne, sollen sein Blut auf den Altar umher sprengen.

12. Und man soll es in Stücke zerhauen. Und der Priester soll den Kopf und das Fett auf das Holz und Feuer, das auf dem Altar ist, legen.

13. Aber das Eingeweide und die Schenkel soll man mit Wasser waschen. Und der Priester soll es alles opfern und anzünden auf dem Altar zum Brandopfer. Das ist ein Feuer zum süßen Geruch dem Herrn.

14. Will er aber von Vögeln dem Herrn ein Brandopfer tun, so tue er's von Turteltauben oder von jungen Tauben.

15. Und der Priester soll's zum Altar bringen und ihm den Kopf abkneipen, dass es auf dem Altar angezündet werde, und sein Blut ausbluten lassen an der Wand des Altars.

16. Und seinen Kropf mit seinen Federn soll man neben dem Altar gegen den Morgen auf den Aschenhaufen werfen.

17. Und soll seine Flügel spalten, aber nicht abbrechen. Und also soll es der Priester auf dem Altar anzünden, auf dem Holz auf dem Feuer, zum Brandopfer. Das ist ein Feuer zum süßen Geruch dem Herrn.

Das 2. Kapitel

1. Wenn eine Seele dem Herrn ein Speisopfer tun will, so soll es von Semmelmehl sein; und soll Öl drauf gießen und Weihrauch drauf legen

2. und also bringen zu den Priestern, Aarons Söhnen. Da soll der Priester seine Hand voll nehmen von demselben Semmelmehl und Öl samt dem ganzen Weihrauch und anzünden zum Gedächtnis auf dem Altar. Das ist ein Feuer zum süßen Geruch dem Herrn.

3. Das Übrige aber vom Speisopfer soll Aarons und seiner Söhne sein. Das soll das Allerheiligste sein von den Feuern des Herrn.

4. Will er aber kein Speisopfer tun vom Gebackenen im Ofen, so nehme er Kuchen von Semmelmehl ungesäuert mit Öl gemengt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen.

5. Ist aber dein Speisopfer etwas vom Gebackenen in der Pfanne, so soll's von ungesäuertem Semmelmehl, mit Öl gemengt, sein.

6. Und sollst es in Stücke zerteilen und Öl drauf gießen, so ist's ein Speisopfer.

7. Ist aber dein Speisopfer etwas auf dem Rost geröstet, so sollst du es von Semmelmehl mit Öl machen.

8. Und sollst das Speisopfer, das du von solcherlei machen willst dem Herrn, zu dem Priester bringen; der soll's zu dem Altar bringen

9. und desselben Speisopfer heben zum Gedächtnis und anzünden auf dem Altar. Das ist ein Feuer zum süßen Geruch dem Herrn.

10. Das Übrige aber soll Aarons und seiner Söhne sein. Das soll das Allerheiligste sein von den Feuern des Herrn.

11. Alle Speisopfer, die ihr dem Herrn opfern wollt, sollt ihr ohne Sauerteig machen; denn kein Sauerteig noch Honig soll darunter dem Herrn zum Feuer angezündet werden.

12. Aber zum Erstling sollt ihr sie dem Herrn bringen; aber auf keinen Altar sollen sie kommen zum süßen Geruch.

13. Alle deine Speisopfer sollst du salzen, und dein Speisopfer soll nimmer ohne Salz des Bundes deines Gottes sein; denn in alle deinem Opfer sollst du Salz opfern.

14. Willst du aber ein Speisopfer dem Herrn tun von den ersten Früchten, sollst du die Sangen, am Feuer gedörret, klein zerstoßen und also das Speisopfer deiner ersten Früchte opfern;

15. und sollst Öl drauf tun und Weihrauch drauf legen, so ist's ein Speisopfer.

16. Und der Priester soll von dem Zerstoßenen und vom Öl mit dem ganzen Weihrauch anzünden zum Gedächtnis. Das ist ein Feuer dem Herrn.

Das 3. Kapitel

1. Ist aber sein Opfer ein Dankopfer von Rindern, es sei ein Ochse oder Kuh, soll er's opfern vor dem Herrn, das ohne Fehl sei.

2. Und soll seine Hand auf desselben Haupt legen und schlachten vor der Tür der Hütte des Stifts. Und die Priester, Aarons Söhne, sollen das Blut auf den Altar umher sprengen.

3. Und soll von dem Dankopfer dem Herrn opfern, nämlich alles Fett am Eingeweide

4. und die Nieren mit dem Fett, das dran ist, an den Lenden, und das Netz um die Leber, an den Nieren abgerissen.

5. Und Aarons Söhne sollen's anzünden auf dem Altar zum Brandopfer, auf dem Holz, das auf dem Feuer liegt. Das ist ein Feuer zum süßen Geruch dem Herrn.

6. Will er aber dem Herrn ein Dankopfer von kleinem Vieh tun, es sei ein Schöps oder Schaf, so soll's ohne Fehl sein.

7. Ist's ein Lämmlein soll er's vor den Herrn bringen

8. und soll seine Hand auf desselben Haupt legen und schlachten vor der Hütte des Stifts. Und die Söhne Aarons sollen sein Blut auf den Altar umher sprengen.

9. Und soll also von dem Dankopfer dem Herrn opfern zum Feuer, nämlich sein Fett, den ganzen Schwanz, von dem Rücken abgerissen, und alles Fett am Eingeweide,

10. die zwo Nieren mit dem Fett, das dran ist, an den Lenden, und das Netz um die Leber, an den Nieren abgerissen.

11. Und der Priester soll's anzünden auf dem Altar zur Speise des Feuers dem Herrn.

12. Ist aber sein Opfer eine Ziege, und bringt es vor den Herrn,

13. soll er seine Hand auf ihr Haupt legen und sie schlachten vor der Hütte des Stifts. Und die Söhne Aarons sollen das Blut auf den Altar umher sprengen.

14. Und soll davon opfern ein Opfer dem Herrn, nämlich das Fett am Eingeweide,

15. die Nieren mit dem Fett, das dran ist, an den Lenden, und das Netz über der Leber, an den Nieren abgerissen.

16. Und der Priester soll's anzünden auf dem Altar zur Speise des Feuers, zum süßen Geruch. Alles Fett ist des Herrn.

17. Das sei eine ewige Sitte bei euren Nachkommen in allen euren Wohnungen, dass ihr kein Fett noch Blut esst.

Das 4. Kapitel

1. Und der Herr redete mit Mose und sprach:

2. Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn eine Seele sündigen würde aus Versehen an irgend einem Gebot des Herrn, das sie nicht tun sollte,

3. nämlich so ein Priester, der gesalbt ist, sündigen würde, dass er das Volk ärgerte: der soll für seine Sünde, die er getan hat, einen jungen Farren bringen, der ohne Fehl sei, dem Herrn zum Sündopfer.

4. Und soll den Farren vor die Tür der Hütte des Stifts bringen, vor den Herrn, und seine Hand auf desselben Haupt legen und schlachten vor dem Herrn.

5. Und der Priester, der gesalbt ist, soll des Farren Bluts nehmen und in die Hütte des Stifts bringen.

6. Und soll seinen Finger in das Blut tunken und damit siebenmal sprengen vor dem Herrn, vor dem Vorhang im Heiligen.

7. Und soll desselben Bluts tun auf die Hörner des Räuchaltars, der vor dem Herrn in der Hütte des Stifts steht, und alles Blut gießen an den Boden des Brandopferaltars, der vor der Tür der Hütte des Stifts steht.

8. Und alles Fett des Sündopfers soll er heben, nämlich das Fett am Eingeweide,

9. die zwo Nieren mit dem Fett, das dran ist, an den Lenden, und das Netz über der Leber, an den Nieren abgerissen,

10. gleichwie er's hebt vom Ochsen im Dankopfer; und soll's anzünden auf dem Brandopferaltar.

11. Aber das Fell des Farren mit allem Fleisch, samt dem Kopf, und Schenkel und das Eingeweide und den Mist,

12. das soll er alles hinausführen außer dem Lager an eine reine Stätte, da man die Asche hinschüttet, und soll's verbrennen auf dem Holz mit Feuer.

13. Wenn es eine ganze Gemeinde in Israel versehen würde, und die Tat vor ihren Augen verborgen wäre, dass sie irgend wider ein Gebot des Herrn getan hätten, das sie nicht tun sollten, und sich also verschuldeten,

14. und danach ihrer Sünde inne würden, die sie getan hätten: sollen sie einen jungen Farren darbringen zum Sündopfer und vor die Tür der Hütte des Stifts stellen.

15. Und die Ältesten von der Gemeinde sollen ihre Hände auf sein Haupt legen vor dem Herrn und den Farren schlachten vor dem Herrn.

16. Und der Priester, der gesalbt ist, soll des Bluts vom Farren in die Hütte des Stifts bringen

17. und mit seinem Finger drein tunken und siebenmal sprengen vor dem Herrn, vor dem Vorhang.

18. Und soll des Bluts auf die Hörner des Altars tun, der vor dem Herrn steht in der Hütte des Stifts, und alles andere Blut an den Boden des Brandopferaltars gießen, der vor der Tür der Hütte des Stifts steht.

19. Alles sein Fett aber soll er heben und auf dem Altar anzünden.

20. Und soll mit dem Farren tun, wie er mit dem Farren des Sündopfers getan hat. Und soll also der Priester sie versöhnen, so wird's ihnen vergeben.

21. Und soll den Farren außer dem Lager führen und verbrennen wie er den vorigen Farren verbrannt hat. Das soll das Sündopfer der Gemeinde sein.

22. Wenn aber ein Fürst sündigt und irgend wider des Herrn, seines Gottes, Gebot tut, das er nicht tun sollte, und versieht es, dass er sich verschuldet,

23. und wird seiner Sünde inne, die er getan hat: der soll zum Opfer bringen einen Ziegenbock ohne Fehl;

24. und seine Hand auf des Bocks Haupt legen und ihn schlachten an der Stätte, da man die Brandopfer schlachtet vor dem Herrn. Das sei ein Sündopfer.

25. Da soll denn der Priester des Bluts von dem Sündopfer nehmen mit seinem Finger und auf die Hörner des Brandopferaltars tun und das andere Blut an den Boden des Brandopferaltars gießen.

26. Aber alles sein Fett soll er auf dem Altar anzünden, gleichwie das Fett des Dankopfers. Und soll also der Priester seine Sünde versöhnen, so wird's ihm vergeben.

27. Wenn es aber eine Seele vom gemeinen Volk versieht und sündigt, dass sie irgend wider der Gebote des Herrn eines tut, das sie nicht tun sollte, und sich also verschuldet,

28. und ihrer Sünde inne wird, die sie getan hat: die soll zum Opfer eine Ziege bringen ohne Fehl für die Sünde, die sie getan hat;

29. und soll ihre Hand auf des Sündopfers Haupt legen und schlachten an der Stätte des Brandopfers.

30. Und der Priester soll des Bluts mit seinem Finger nehmen und auf die Hörner des Altars des Brandopfers tun und alles Blut an des Altars Boden gießen.

31. All sein Fett aber soll er abreißen, wie er das Fett des Dankopfers abgerissen hat, und soll's anzünden auf dem Altar zum süßen Geruch dem Herrn. Und soll also der Priester sie versöhnen, so wird's ihr vergeben.

32. Wird er aber ein Schaf zum Sündopfer bringen, so bringe er, das eine Sie ist, ohne Fehl,

33. und lege seine Hand auf des Sündopfers Haupt und schlachte es zum Sündopfer an der Stätte, da man die Brandopfer schlachtet.

34. Und der Priester soll des Bluts mit seinem Finger nehmen und auf die Hörner des Brandopferaltars tun und alles Blut an den Boden des Altars gießen.

35. Aber all sein Fett soll er abreißen, wie er das Fett vom Schaf des Dankopfers abgerissen hat, und soll's auf dem Altar anzünden zum Feuer dem Herrn. Und soll also der Priester versöhnen seine Sünde, die er getan hat, so wird's ihm vergeben.

Das 5. Kapitel

1. Wenn eine Seele sündigen würde, dass er einen Fluch hört, und er des Zeuge ist, oder gesehen oder erfahren hat und nicht angesagt, der ist einer Missetat schuldig.

2. Oder wenn eine Seele etwas Unreines anrührt, es sei ein Aas eines unreinen Tieres oder Viehes oder Gewürmes, und wüßte es nicht, der ist unrein und hat sich verschuldet.

3. Oder wenn er einen unreinen Menschen anrührt, in waserlei Unreinigkeit der Mensch unrein werden kann, und wüßte es nicht, und wird's inne, der hat sich verschuldet.

4. Oder wenn eine Seele schwört, dass ihm aus dem Munde entfährt, Schaden oder Gutes zu tun (wie denn einem Menschen ein Schwur entfahren mag, ehe er's bedacht), und wird's inne, der hat sich an der einem verschuldet.

5. Wenn es nun geschieht, dass er sich der eines verschuldet und erkennt sich, dass er daran gesündigt hat,

6. so soll er für seine Schuld dieser seiner Sünde, die er getan hat, dem Herrn bringen von der Herde eine Schaf oder Ziegenmutter zum Sündopfer; so soll ihm der Priester seine Sünde versöhnen.

7. Vermag er aber nicht ein Schaf, so bringe er dem Herrn für seine Schuld, die er getan hat, zwo Turteltauben oder zwo junge Tauben, die erste zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer.

8. Und bringe sie dem Priester. Der soll die erste zum Sündopfer machen und ihr den Kopf abkneipen hinter dem Genick, und nicht abbrechen.

9. Und sprenge mit dem Blut des Sündopfers an die Seite des Altars und lasse das übrige Blut ausbluten an des Altars Boden. Das ist das Sündopfer.

10. Die andere aber soll er zum Brandopfer machen nach seinem Recht. Und soll also der Priester ihm seine Sünde versöhnen, die er getan hat; so wird's ihm vergeben.

11. Vermag er aber nicht zwo Turteltauben oder zwo junge Tauben, so bringe er für seine Sünde sein Opfer, einen zehnten Teil Epha Semmelmehl zum Sündopfer. Er soll aber kein Öl drauf legen noch Weihrauch drauf tun: denn es ist ein Sündopfer.

12. Und soll's zum Priester bringen. Der Priester aber soll eine Handvoll davon nehmen zum Gedächtnis und anzünden auf dem Altar zum Feuer dem Herrn. Das ist ein Sündopfer.

13. Und der Priester soll also seine Sünde, die er getan hat, ihm versöhnen, so wird's ihm vergeben. Und soll des Priesters sein, wie ein Speisopfer.

14. Und der Herr redete mit Mose und sprach:

15. Wenn sich eine Seele vergreift, dass sie es versieht, und sich versündigt an dem, das dem Herrn geweiht ist, soll sie ihr Schuldopfer dem Herrn bringen, einen Widder ohne Fehl von der Herde, der zwei Sekel Silbers wert sei nach dem Sekel des Heiligtums, zum Schuldopfer.

16. Dazu, was er gesündigt hat an dem Geweihten, soll er wiedergeben und das fünfte Teil darüber geben, und soll's dem Priester geben; der soll ihn versöhnen mit dem Widder des Schuldopfers, so wird's ihm vergeben.

17. Wenn eine Seele sündigt und tut wider irgend ein Gebot des Herrn, das sie nicht tun sollte, und hat es nicht gewußt, die hat sich verschuldet und ist einer Missetat schuldig.

18. Und soll bringen einen Widder von der Herde ohne Fehl, der eines Schuldopfers wert ist, zum Priester; der soll ihm seine Unwissenheit versöhnen, die er getan hat und wußte es nicht; so wird's ihm vergeben.

19. Das ist das Schuldopfer, das er dem Herrn verfallen ist.

Das 6. Kapitel

1. Und der Herr redete mit Mose und sprach:

2. Wenn eine Seele sündigen würde und sich an dem Herrn vergreifen, dass er seinem Nebenmenschen verleugnet, was er ihm befohlen hat, oder das ihm zu treuer Hand getan ist, oder das er mit Gewalt genommen, oder mit Unrecht zu sich gebracht,

3. oder, das verloren ist, funden hat, und leugnet solches mit einem falschen Eide, wie es der eines ist, darin ein Mensch wider seinen Nächsten Sünde tut:

4. wenn's nun geschieht, dass er also sündigt und sich verschuldet, soll er wiedergeben, was er mit Gewalt genommen, oder mit Unrecht zu sich gebracht, oder was ihm befohlen ist, oder was er funden hat,

5. oder worüber er den falschen Eid getan hat; das soll er alles ganz wiedergeben, dazu das fünfte Teil darüber geben dem, des es gewesen ist, des Tages, wenn er sein Schuldopfer gibt.

6. Aber für seine Schuld soll er dem Herrn zu dem Priester einen Widder von der Herde ohne Fehl bringen, der eines Schuldopfers wert ist.

7. So soll ihn der Priester versöhnen vor dem Herrn; so wird ihm vergeben alles, was er getan hat, daran er sich verschuldet hat.

8. Und der Herr redete mit Mose und sprach:

9. Gebeut Aaron und seinen Söhnen und sprich: Dies ist das Gesetz des Brandopfers. Das Brandopfer soll brennen auf dem Altar die ganze Nacht bis an den Morgen. Es soll aber allein des Altars Feuer drauf brennen.

10. Und der Priester soll seinen leinenen Rock anziehen und die leinene Niederwand an seinen Leib; und soll die Asche aufheben, die das Feuer des Brandopfers auf dem Altar gemacht hat, und soll sie neben den Altar schütten.

11. Und soll seine Kleider danach ausziehen und andere Kleider anziehen und die Asche hinaustragen außer dem Lager an eine reine Stätte.

12. Das Feuer auf dem Altar soll brennen und nimmer verlöschen; der Priester soll da alle Morgen Holz drauf anzünden und oben drauf das Brandopfer zurichten und das Fett der Dankopfer drauf anzünden.

13. Ewig soll das Feuer auf dem Altar brennen und nimmer verlöschen.

14. Und das ist das Gesetz des Speisopfers, das Aarons Söhne opfern sollen vor dem Herrn auf dem Altar.

15. Es soll einer heben seine Hand voll Semmelmehls vom Speisopfer und des Öles und den ganzen Weihrauch, der auf dem Speisopfer liegt und soll's anzünden auf dem Altar zum süßen Geruch, ein Gedächtnis dem Herrn.

16. Das übrige aber sollen Aaron und seine Söhne verzehren; und sollen es ungesäuert essen an heiliger Stätte, im Vorhof der Hütte des Stifts.

17. Sie sollen es nicht mit Sauerteig backen; denn es ist ihr Teil, das ich ihnen gegeben habe von meinem Opfer. Es soll ihnen das Allerheiligste sein, gleich wie das Sündopfer und Schuldopfer.

18. Was männlich ist unter den Kindern Aarons, sollen es essen. Das sei ein ewiges Recht euren Nachkommen an den Opfern des Herrn: Es soll sie niemand anrühren, er sei denn geweiht.

19. Und der Herr redete mit Mose und sprach:

20. Das soll das Opfer sein Aarons und seiner Söhne, das sie dem Herrn opfern sollen am Tage seiner Salbung: das zehnte Teil Epha vom Semmelmehl des täglichen Speisopfers, eine Hälfte des Morgens, die andere Hälfte des Abends.

21. In der Pfanne mit Öl sollst du es machen und geröstet darbringen; und in Stücken gebacken sollst du solches opfern zum süßen Geruch dem Herrn.

22. Und der Priester, der unter seinen Söhnen an seiner Statt gesalbt wird, soll solches tun. Das ist ein ewiges Recht dem Herrn; es soll ganz verbrannt werden.

23. Denn alles Speisopfer eines Priesters soll ganz verbrannt und nicht gegessen werden.

24. Und der Herr redete mit Mose und sprach:

25. Säge Aaron und seinen Söhnen und sprich: Dies ist das Gesetz des Sündopfers: An der Stätte, da du das Brandopfer schlachtest, sollst du auch das Sündopfer schlachten vor dem Herrn; das ist das Allerheiligste.

26. Der Priester, der das Sündopfer tut, soll's essen an heiliger Stätte, im Vorhof der Hütte des Stifts.

27. Niemand soll seines Fleisches anrühren, er sei denn geweiht. Und wer von seinem Blut ein Kleid besprenget, der soll das besprengte Stück waschen an heiliger Stätte.

28. Und den Topf, darin es gekocht ist, soll man zerbrechen. Ist's aber ein eherner Topf, so soll man ihn scheuern und mit Wasser spülen.

29. Was männlich ist unter den Priestern, sollen davon essen; denn es ist das Allerheiligste.

30. Aber all das Sündopfer, des Blut in die Hütte des Stifts gebracht wird, zu versöhnen im Heiligen, soll man nicht essen, sondern mit Feuer verbrennen.

Das 7. Kapitel

1. Und dies ist das Gesetz des Schuldopfers; und das ist das Allerheiligste.

2. An der Stätte, da man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten und seines Bluts auf den Altar umhersprengen.

3. Und all sein Fett soll man opfern, den Schwanz und das Fett am Eingeweide,

4. die zwo Nieren mit dem Fett, das dran ist, an den Lenden, und das Netz über der Leber, an den Nieren abgerissen.

5. Und der Priester soll's auf dem Altar anzünden zum Feuer dem Herrn. Das ist ein Schuldopfer.

6. Was männlich ist unter den Priestern, sollen das essen an heiliger Stätte; denn es ist das Allerheiligste.

7. Wie das Sündopfer, also soll auch das Schuldopfer sein; aller beider soll einerlei Gesetz sein; und soll des Priesters sein, der dadurch versöhnt.

8. Welcher Priester jemandes Brandopfer opfert, des soll desselben Brandopfers Fell sein, das er geopfert hat.

9. Und alles Speisopfer, das im Ofen oder auf dem Rost oder in der Pfanne gebacken ist, soll des Priesters sein, der es opfert.

10. Und alles Speisopfer, das mit Öl gemengt oder trocken ist, soll aller Aarons Kinder sein, eines wie des andern.

11. Und dies ist das Gesetz des Dankopfers, das man dem Herrn opfert.

12. Wollen sie ein Lobopfer tun, so sollen sie ungesäuerte Kuchen opfern, mit Öl gemengt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, und geröstete Semmelkuchen, mit Öl gemengt.

13. Sie sollen aber solches Opfer tun auf einem Kuchen von gesäuertem Brot zum Lobopfer seines Dankopfers.

14. Und soll einen von den allen dem Herrn zur Hebe opfern; und soll des Priesters sein, der das Blut des Dankopfers sprenget.

15. Und das Fleisch des Lobopfers in seinem Dankopfer soll desselben Tages gegessen werden, da es geopfert ist, und nichts übergelassen werden bis an den Morgen.

16. Und es sei ein Gelübde oder freiwillig Opfer, so soll es desselben Tages, da es geopfert ist, gegessen werden; so aber etwas überbleibt auf den andern Tag, soll man's doch essen.

17. Aber was von geopfertem Fleisch überbleibt am dritten Tag, soll mit Feuer verbrannt werden.

18. Und wo jemand am dritten Tage wird essen von dem geopferten Fleisch seines Dankopfers, so wird der nicht angenehm sein, der es geopfert hat; es wird ihm auch nicht zugerechnet werden, sondern es wird ein Greuel sein; und welche Seele davon essen wird, die ist einer Missetat schuldig.

19. Und das Fleisch, das etwas Unreines anrührt, soll nicht gegessen, sondern mit Feuer verbrannt werden. Wer reines Leibes ist, soll des Fleisches essen.

20. Und welche Seele essen wird von dem Fleisch des Dankopfers, das dem Herrn zugehört, derselben Unreinigkeit sei auf ihr, und sie wird ausgerottet werden von ihrem Volk.

21. Und wenn eine Seele etwas Unreines anrührt, es sei ein unreiner Mensch, Vieh, oder was sonst greulich ist, und vom Fleisch des Dankopfers isset, das dem Herrn zugehört, die wird ausgerottet werden von ihrem Volk.

22. Und der Herr redete mit Mose und sprach:

23. Rede mit den Kindern Israel und sprich: Ihr sollt kein Fett essen von Ochsen, Lämmern und Ziegen.

24. Aber das Fett vom Aas, und was vom Wild zerrissen ist, macht euch zu allerlei Nutz aber essen sollt ihr's nicht.

25. Denn wer das Fett isst vom Vieh, das dem Herrn zum Opfer gegeben ist, dieselbe Seele soll ausgerottet werden von ihrem Volk.

26. Ihr sollt auch kein Blut essen, weder vom Vieh noch von Vögeln, wo ihr wohnt.

27. Welche Seele würde irgend ein Blut essen, die soll ausgerottet werden von ihrem Volk.

28. Und der Herr redete mit Mose und sprach:

29. Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wer dem Herrn sein Dankopfer tun will, der soll auch mitbringen, was zum Dankopfer dem Herrn gehört.

30. Er soll's aber mit seiner Hand herzubringen zum Opfer des Herrn; nämlich das Fett an der Brust soll er bringen samt der Brust, dass sie eine Webe werden vor dem Herrn.

31. Und der Priester soll das Fett anzünden auf dem Altar; und die Brust soll Aarons und seiner Söhne sein.

32. Und die rechte Schulter sollen sie dem Priester geben zur Hebe von ihren Dankopfern.

33. Und welcher unter Aarons Söhnen das Blut der Dankopfer opfert und das Fett, des soll die rechte Schulter sein zu seinem Teil.

34. Denn die Webebrust und die Hebeschulter habe ich genommen von den Kindern Israel von ihren Dankopfern und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen gegeben zum ewigen Recht.

35. Dies ist die Salbung Aarons und seiner Söhne von den Opfern des Herrn des Tages, da sie überantwortet wurden, Priester zu sein dem Herrn,

36. da der Herr gebot am Tage, da er sie salbte, dass ihm gegeben werden sollte von den Kindern Israel zum ewigen Recht allen ihren Nachkommen.

37. Und dies ist das Gesetz des Brandopfers, des Speisopfers, des Sündopfers, des Schuldopfers, der Füllopfer und der Dankopfer,

38. das der Herr Mose gebot auf dem Berge Sinai des Tages, da er ihm gebot an die Kinder Israel, zu opfern ihre Opfer dem Herrn in der Wüste Sinai.

Das 8. Kapitel

1. Und der Herr redete mit Mose und sprach:

2. Nimm Aaron und seine Söhne mit ihm samt ihren Kleidern und das Salböl und einen Farren zum Sündopfer, zwei Widder und einen Korb mit ungesäuertem Brot.

3. Und versammle die ganze Gemeinde vor die Tür der Hütte des Stifts.

4. Mose tat, wie ihm der Herr gebot, und versammelte die Gemeinde vor die Tür der Hütte des Stifts

5. und sprach zu ihnen: Das ist's, das der Herr geboten hat zu tun.

6. Und nahm Aaron und seine Söhne und wusch sie mit Wasser.

7. Und legte ihm den leinenen Rock an und gürtete ihn mit dem Gürtel und zog ihm den Seidenrock an und tat ihm den Leibrock an und gürtete ihn über den Leibrock her.

8. Und tat ihm das Schildlein an und in das Schildlein Licht und Recht.

9. Und setzte ihm den Hut auf sein Haupt und setzte an den Hut, oben an seiner Stirn, das güldene Blatt der heiligen Krone, wie der Herr Mose geboten hatte.

10. Und Mose nahm das Salböl und salbte die Wohnung und alles, was drinnen war, und weihte es.

11. Und sprengete damit siebenmal auf den Altar und salbte den Altar mit alle seinem Geräte, das Handfaß mit seinem Fuß, dass es geweiht würde.

12. Und goß des Salböles auf Aarons Haupt und salbte ihn, dass er geweiht würde.

13. Und brachte herzu Aarons Söhne und zog ihnen leinene Röcke an und gürtete sie mit dem Gürtel und band ihnen Hauben auf, wie ihm der Herr geboten hatte.

14. Und ließ herzuführen einen Farren zum Sündopfer. Und Aaron mit seinen Söhnen legten ihre Hände auf sein Haupt.

15. Da schlachtete man es. Und Mose nahm des Bluts und tat's auf die Hörner des Altars umher mit seinem Finger und entsündigte den Altar; und goß das Blut an des Altars Boden und weihte ihn, dass er ihn versöhnte.

16. Und nahm alles Fett am Eingeweide, das Netz über der Leber und die zwo Nieren mit dem Fett daran und zündete es an auf dem Altar.

17. Aber den Farren mit seinem Fell, Fleisch und Mist verbrannte er mit Feuer außer dem Lager, wie ihm der Herr geboten hatte.

18. Und brachte herzu einen Widder zum Brandopfer. Und Aaron mit seinen Söhnen legten ihre Hände auf sein Haupt.

19. Da schlachtete man ihn. Und Mose sprengete des Bluts auf den Altar umher,

20. zerhieb den Widder in Stücke und zündete an das Haupt, die Stücke und den Stumpf.

21. Und wusch die Eingeweide und Schenkel mit Wasser und zündete also den ganzen Widder an auf dem Altar. Das war ein Brandopfer zum süßen Geruch, ein Feuer dem Herrn, wie ihm der Herr geboten hatte.

22. Er brachte auch herzu den andern Widder des Füllopfers. Und Aaron mit seinen Söhnen legten ihre Hände auf sein Haupt.

23. Da schlachtete man ihn. Und Mose nahm seines Bluts und tat's Aaron auf den Knorpel seines rechten Ohrs und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf den großen Zehen seines rechten Fußes.

24. Und brachte herzu Aarons Söhne; und tat des Bluts auf den Knorpel ihres rechten Ohrs und auf den Daumen ihrer rechten Hand und auf den großen Zehen ihres rechten Fußes; und sprengete das Blut auf den Altar umher.

25. Und nahm das Fett und den Schwanz und alles Fett am Eingeweide und das Netz über der Leber, die zwo Nieren mit dem Fett daran und die rechte Schulter.

26. Dazu nahm er von dem Korbe des ungesäuerten Brots vor dem Herrn einen ungesäuerten Kuchen und einen Kuchen geölten Brots und einen Fladen; und legte es auf das Fett und auf die rechte Schulter.

27. Und gab das allesamt auf die Hände Aarons und seiner Söhne und webte es zur Webe vor dem Herrn.

28. Und nahm's alles wieder von ihren Händen und zündete es an auf dem Altar, oben auf dem Brandopfer; denn es ist ein Füllopfer zum süßen Geruch, ein Feuer dem Herrn.

29. Und Mose nahm die Brust und webte eine Webe vor dem Herrn von dem Widder des Füllopfers. Die wurde Mose zu einem Teil, wie ihm der Herr geboten hatte.

30. Und Mose nahm des Salböles und des Bluts auf dem Altar und sprengete auf Aaron und seine Kleider, auf seine Söhne und auf ihre Kleider; und weihte also Aaron und seine Kleider, seine Söhne und ihre Kleider mit ihm.

31. Und sprach zu Aaron und seinen Söhnen: Kocht das Fleisch vor der Tür der Hütte des Stifts und esst es daselbst, dazu, auch das Brot im Korbe des Füllopfers, wie mir geboten ist und gesagt, dass Aaron und seine Söhne sollen's essen.

32. Was aber überbleibt vom Fleisch und Brot, das sollt ihr mit Feuer verbrennen.

33. Und sollt in sieben Tagen nicht ausgehen von der Tür der Hütte des Stifts bis an den Tag, da die Tage eures Füllopfers aus sind; denn sieben Tage sind eure Hände gefüllt,

34. wie es an diesem Tage geschehen ist. Der Herr hat's geboten zu tun, auf dass ihr versöhnt seiet.

35. Und sollt vor der Tür der Hütte des Stifts Tag und Nacht bleiben, sieben Tage lang, und sollt auf die Hut des Herrn warten, dass ihr nicht sterbet; denn also ist mir's geboten.

36. Und Aaron mit seinen Söhnen taten alles, was der Herr geboten hatte durch Mose.

Das 9. Kapitel

1. Und am achten Tage rief Mose Aaron und seinen Söhnen und den Ältesten in Israel

2. und sprach zu Aaron: Nimm zu dir ein jung Kalb zum Sündopfer und einen Widder zum Brandopfer, beide ohne Fehl, und bringe sie vor den Herrn.

3. Und rede mit den Kindern Israel und sprich: Nehmt einen Ziegenbock zum Sündopfer und ein Kalb und ein Schaf, beide eines Jahrs alt und ohne Fehl, zum Brandopfer;

4. und einen Ochsen und einen Widder zum Dankopfer, dass wir vor dem Herrn opfern; und ein Speisopfer, mit Öl gemengt. Denn heute wird euch der Herr erscheinen.

5. Und sie nahmen, was Mose geboten hatte, vor der Tür der Hütte des Stifts. Und trat herzu die ganze Gemeinde und stand vor dem Herrn.

6. Da sprach Mose: Das ist's, das der Herr geboten hat, dass ihr tun sollt, so wird euch des Herrn Herrlichkeit erscheinen.

7. Und Mose sprach zu Aaron: Tritt zum Altar und mache dein Sündopfer und dein Brandopfer und versöhne dich und das Volk; danach mache des Volks Opfer und versöhne sie auch, wie der Herr geboten hat.

8. Und Aaron trat zum Altar und schlachtete das Kalb zu seinem Sündopfer.

9. Und seine Söhne brachten das Blut zu ihm; und er tunkte mit seinem Finger ins Blut und tat's auf die Hörner des Altars und goß das Blut an des Altars Boden.

10. Aber das Fett und die Nieren und das Netz von der Leber am Sündopfer zündete er an auf dem Altar, wie der Herr Mose geboten hatte.

11. Und das Fleisch und das Fell verbrannte er mit Feuer außer dem Lager.

12. Danach schlachtete er das Brandopfer; und Aarons Söhne brachten das Blut zu ihm, und er sprengete es auf den Altar umher.

13. Und sie brachten das Brandopfer zu ihm zerstücket, und den Kopf; und er zündete es an auf dem Altar.

14. Und er wusch das Eingeweide und die Schenkel und zündete es an oben auf dem Brandopfer, auf dem Altar.

15. Danach brachte er herzu des Volks Opfer; und nahm den Bock, das Sündopfer des Volks, und schlachtete ihn und machte ein Sündopfer draus, wie das vorige.

16. Und brachte das Brandopfer herzu und tat ihm sein Recht.

17. Und brachte herzu das Speisopfer und nahm seine Hand voll und zündete es an auf dem Altar, außer des Morgens Brandopfer.

18. Danach schlachtete er den Ochsen und Widder zum Dankopfer des Volks. Und seine Söhne brachten ihm das Blut; das sprengete er auf den Altar umher.

19. Aber das Fett vom Ochsen und vom Widder, den Schwanz und das Fett am Eingeweide und die Nieren und das Netz über der Leber,

20. alles solches Fett legten sie auf die Brust; und er zündete das Fett an auf dem Altar.

21. Aber die Brust und die rechte Schulter webte Aaron zur Webe vor dem Herrn, wie der Herr Mose geboten hatte.

22. Und Aaron hub seine Hand auf zum Volk und segnete sie; und stieg herab, da er das Sündopfer, Brandopfer und Dankopfer gemacht hatte.

23. Und Mose und Aaron gingen in die Hütte des Stifts; und da sie wieder herausgingen, segneten sie das Volk. Da erschien die Herrlichkeit des Herrn allem Volk.

24. Denn das Feuer kam aus von dem Herrn und verzehrte auf dem Altar das Brandopfer und das Fett. Da das alles Volk sah, frohlockten sie und fielen auf ihr Antlitz.

Das 10. Kapitel

1. Und die Söhne Aarons, Nadab und Abihu, nahmen ein jeglicher seinen Napf und taten Feuer drein und legten Räuchwerk drauf und brachten das fremde Feuer vor den Herrn, das er ihnen nicht geboten hatte.

2. Da fuhr ein Feuer aus von dem Herrn und verzehrte sie, dass sie starben vor dem Herrn.

3. Da sprach Mose zu Aaron: Das ist's, das der Herr gesagt hat: Ich werde geheiligt werden an denen, die zu mir nahen, und vor allem Volk werde ich herrlich werden. Und Aaron schwieg stille.

4. Mose aber rief Misael und Elzaphan, den Söhnen Usiels, Aarons Vettern, und sprach zu ihnen: Tretet hinzu und tragt eure Brüder von dem Heiligtum hinaus vor das Lager.

5. Und sie traten hinzu und trugen sie hinaus mit ihren leinenen Röcken vor das Lager, wie Mose gesagt hatte.

6. Da sprach Mose zu Aaron und seinen Söhnen, Eleazar und Ithamar: Ihr sollt eure Häupter nicht blößen, noch eure Kleider zerreißen, dass ihr nicht sterbet, und der Zorn über die ganze Gemeinde komme. Lasst eure Brüder des ganzen Hauses Israel weinen über diesen Brand, den der Herr getan hat.

7. Ihr aber sollt nicht ausgehen von der Tür der Hütte des Stifts; ihr möchtet sterben. Denn das Salböl des Herrn ist auf euch. Und sie taten, wie Mose sagte.

8. Der Herr aber redete mit Aaron und sprach:

9. Du und deine Söhne mit dir, sollt keinen Wein noch stark Getränke trinken, wenn ihr in die Hütte des Stifts geht, auf dass ihr nicht sterbet. Das sei ein ewiges Recht allen euren Nachkommen,

10. auf dass ihr könnt unterscheiden, was heilig und unheilig, was unrein und rein ist,

11. und dass ihr die Kinder Israel lehrt alle Rechte, die der Herr zu euch geredet hat durch Mose.

12. Und Mose redete mit Aaron und mit seinen übrigen Söhnen, Eleazar und Ithamar: Nehmt, das überblieben ist vom Speisopfer an den Opfern des Herrn und esst es ungesäuert bei dem Altar; denn es ist das Allerheiligste.

13. Ihr sollt es aber an heiliger Stätte essen; denn das ist dein Recht und deiner Söhne Recht an den Opfern des Herrn; denn so ist mir's geboten.

14. Aber die Webebrust und die Hebeschulter sollst du und deine Söhne und deine Töchter mit dir essen an reiner Stätte; denn solch Recht ist dir und deinen Kindern gegeben an den Dankopfern der Kinder Israel.

15. Denn die Hebeschulter und die Webebrust zu den Opfern des Fettes werden gebracht, dass sie zur Webe gewebt werden vor dem Herrn: darum ist's dein und deiner Kinder zum ewigen Recht, wie der Herr geboten hat.

16. Und Mose suchte den Bock des Sündopfers und fand ihn verbrannt. Und er wurde zornig über Eleazar und Ithamar, Aarons Söhne, die noch übrig waren, und sprach:

17. Warum habt ihr das Sündopfer nicht gegessen an heiliger Stätte? denn es das Allerheiligste ist, und er hat's euch gegeben, dass ihr die Missetat der Gemeinde tragen sollt, dass ihr sie versöhnt vor dem Herrn.

18. Siehe, sein Blut ist nicht kommen in das Heilige hinein. Ihr solltet es im Heiligen gegessen haben, wie mir geboten ist.

19. Aaron aber sprach zu Mose: Siehe, heute haben sie ihr Sündopfer und ihr Brandopfer vor dem Herrn geopfert, und es ist mir also gegangen, wie du siehst; und ich sollte essen heute vom Sündopfer? Sollte das dem Herrn gefallen?

20. Da das Mose hörte, ließ er's ihm gefallen.

Das 11. Kapitel

1. Und der Herr redete mit Mose und Aaron und sprach zu ihnen:

2. Redet mit den Kindern Israel und sprecht: Das sind die Tiere, die ihr essen sollt unter allen Tieren auf Erden.

3. Alles, was die Klauen spaltet und wiederkäut unter den Tieren, das sollt ihr essen.

4. Was aber wiederkäut und hat Klauen und spaltet sie doch nicht, als das Kamel, das ist euch unrein, und sollt es nicht essen.

5. Die Kaninchen wiederkäuen wohl, aber sie spalten die Klauen nicht; darum sind sie unrein.

6. Der Hase wiederkäut auch, aber er spaltet die Klauen nicht; darum ist er euch unrein.

7. Und ein Schwein spaltet wohl die Klauen, aber es wiederkäut nicht; darum soll es euch unrein sein.

8. Von diesem Fleisch sollt ihr nicht essen, noch ihr Aas anrühren; denn sie sind euch unrein.

9. Dies sollt ihr essen unter dem, das in Wassern ist: Alles, was Floßfedern und Schuppen hat in Wassern, im Meer und Bächen, sollt ihr essen.

10. Alles aber, was nicht Floßfedern und Schuppen hat im Meer und Bächen, unter allem, das sich regt in Wassern, und allem, was lebt im Wasser, soll euch eine Scheu sein,

11. dass ihr von ihrem Fleisch nicht esst und vor ihrem Aas euch scheuet.

12. Denn alles, was nicht Floßfedern und Schuppen hat in Wassern, sollt ihr scheuen.

13. Und dies sollt ihr scheuen unter den Vögeln, dass ihr's nicht esst: den Adler, den Habicht, den Fischaar,

14. den Geier, den Weihe und was seiner Art ist,

15. und alle Raben mit ihrer Art,

16. den Strauß, die Nachteule, den Kuckuck, den Sperber mit seiner Art,

17. das Käuzlein, den Schwan, den Huhu,

18. die Fledermaus, die Rohrdommel,

19. den Storch, den Reiher, den Heher mit seiner Art, den Wiedehopf und die Schwalbe.

20. Alles auch, was sich regt unter den Vögeln und geht auf vier Füßen, das soll euch eine Scheu sein.

21. Doch das sollt ihr essen von Vögeln, das sich regt und geht auf vier Füßen und nicht mit zweien Beinen auf Erden hüpfet.

22. Von denselben mögt ihr essen, als da ist: Arbe mit seiner Art und Selaam mit seiner Art und Hargol mit seiner Art und Hagab mit ihrer Art.

23. Alles aber, was sonst vier Füße hat unter den Vögeln, soll euch eine Scheu sein,

24. und sollt sie unrein achten. Wer solcher Aas anrührt, der wird unrein sein bis auf den Abend.

25. Und wer dieser Aas eines tragen wird, der soll seine Kleider waschen und wird unrein sein bis auf den Abend.

26. Darum alles Tier, das Klauen hat und spaltet sie nicht und wiederkäut nicht, das soll euch unrein sein; wer es anrührt, wird unrein sein.

27. Und alles, was auf Tappen geht unter den Tieren, die auf vier Füßen gehen, soll euch unrein sein; wer ihr Aas anrührt, wird unrein sein bis auf den Abend.

28. Und wer ihr Aas trägt, soll seine Kleider waschen und unrein sein bis auf den Abend; denn solche sind euch unrein.

29. Diese sollen euch auch unrein sein unter den Tieren, die auf Erden kriechen: das Wiesel, die Maus, die Kröte, ein jegliches mit seiner Art;

30. der Igel, der Molch, die Eidechse, die Blindschleiche und der Maulwurf.

31. Die sind euch unrein unter allem, das da kreucht wer ihr Aas anrührt, der wird unrein sein bis an den Abend.

32. Und alles, worauf ein solch tot Aas fällt, das wird unrein, es sei allerlei hölzern Gefäß, oder Kleider, oder Fell, oder Sack; und alles Geräte, damit man etwas schafft, soll man ins Wasser tun, und ist unrein bis auf den Abend; alsdann wird's rein.

33. Allerlei irden Gefäß, wo solcher Aas eines drein fällt, wird alles unrein, was drinnen ist; und sollt es zerbrechen.

34. Alle Speise, die man isset, so solches Wasser drein kommt, ist unrein; und aller Trank, den man trinkt, in allerlei solchem Gefäß, ist unrein.

35. Und alles, worauf ein solch Aas fällt, wird unrein, es sei Ofen oder Kessel, so soll man's zerbrechen; denn es ist unrein, und soll euch unrein sein.

36. Doch die Brunnen und Kölke und Teiche sind rein. Wer aber ihr Aas anrührt, ist unrein.

37. Und ob ein solch Aas fiele auf Samen, den man gesät hat, so ist er doch rein.

38. Wenn man aber Wasser über den Samen gösse, und fiele danach ein solch Aas darauf, so würde er euch unrein.

39. Wenn ein Tier stirbt, das ihr essen mögt: wer das Aas anrührt, der ist unrein bis an den Abend.

40. Wer von solchem Aas isset, der soll sein Kleid waschen und wird unrein sein bis an den Abend. Also wer auch trägt ein solch Aas, soll sein Kleid waschen und wird unrein sein bis an den Abend.

41. Was auf Erden schleicht, das soll euch eine Scheu sein, und man soll's nicht essen.

42. Und alles, was auf dem Bauch kreucht, und alles, was auf vier oder mehr Füßen geht, unter allem, das auf Erden schleicht, sollt ihr nicht essen; denn es soll euch eine Scheu sein.

43. Macht eure Seele nicht zum Scheusal und verunreinigt euch nicht an ihnen, dass ihr euch besudelt.

44. Denn ich bin der Herr, euer Gott. Darum sollt ihr euch heiligen, dass ihr heilig seid, denn ich bin heilig; und sollt nicht eure Seele verunreinigen an irgend einem kriechenden Tier, das auf Erden schleicht.

45. Denn ich bin der Herr, der euch aus Ägyptenland geführt hat, dass ich euer Gott sei. Darum sollt ihr heilig sein, denn ich bin heilig.

46. Dies ist das Gesetz von den Tieren und Vögeln und allerlei kriechenden Tieren im Wasser und allerlei Tieren, die auf Erden schleichen,

47. dass ihr unterscheiden könntet, was unrein und rein ist, und welches Tier man essen und welches man nicht essen soll.

Das 12. Kapitel

1. Und der Herr redete mit Mose und sprach:

2. Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib besamt wird und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, solange sie ihre Krankheit leidet.

3. Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden.

4. Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis dass die Tage ihrer Reinigung aus sind.

5. Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwo Wochen unrein sein, solange sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung.

6. Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind für den Sohn oder für die Tochter, soll sie ein jährig Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester vor die Tür der Hütte des Stifts.

7. Der soll es opfern vor dem Herrn und sie versöhnen; so wird sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein oder Mägdlein gebiert.

8. Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf, so nehme sie zwo Turteltauben oder zwo junge Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester versöhnen, dass sie rein werde.

Das 13. Kapitel

1. Und der Herr redete mit Mose und Aaron und sprach:

2. Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt, oder schäbicht oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu seiner Söhne einem unter den Priestern.

3. Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, dass die Haare in Weiß verwandelt sind, und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiss der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen.

4. Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut seines Fleisches, und doch das Ansehen nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches, und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester denselben verschließen sieben Tage

5. und am siebten Tage besehen. Ist's, dass das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weiter gefressen an der Haut,

6. so soll ihn der Priester abermal sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andernmal am siebten Tage besieht und findet, dass das Mal verschwunden ist und nicht weiter gefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen, denn es ist Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein.

7. Wenn aber der Grind weiter frißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen und rein gesprochen ist, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen;

8. wenn denn da der Priester sieht, dass der Grind weiter gefressen hat in der Haut, soll er ihn unrein urteilen, denn es ist gewiss Aussatz.

9. Wenn ein Mal des Aussatzes am Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.

10. Wenn derselbe sieht und findet, dass weiß aufgefahren ist an der Haut, und die Haare in Weiß verwandelt, und roh Fleisch im Geschwür ist,

11. so ist's gewiss ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein.

12. Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt an bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag;

13. wenn dann der Priester besieht und findet, dass der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein.

14. Ist aber roh Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein.

15. Und wenn der Priester das rohe Fleisch besieht, soll er ihn unrein urteilen; denn er ist unrein, und es ist gewiss Aussatz.

16. Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen.

17. Und wenn der Priester besieht und findet, dass das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen, denn er ist rein.

18. Wenn in jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird, und wieder heilt,

19. danach an demselben Ort etwas weiß auffährt oder rötlich Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden.

20. Wenn dann der Priester sieht, dass das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt; so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiss ein Aussatzmal aus der Drüse worden.

21. Sieht aber der Priester und findet, dass die Haare nicht weiß sind, und ist nicht tiefer denn die andere Haut, und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.

22. Frißt es weiter in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiss ein Aussatzmal.

23. Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen.

24. Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennet, und das Brandmal rötlich oder weiß, ist,

25. und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist gewiss Aussatz aus dem Brandmal worden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal.

26. Sieht aber der Priester und findet, dass die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt, und nicht tiefer ist denn die andere Haut, und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen.

27. Und am siebten Tage soll er ihn besehen. Hat's weiter gefressen an der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist Aussatz.

28. Ist's aber gestanden an dem Brandmal und nicht weiter gefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist eine Narbe des Brandmals.

29. Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart schäbicht wird,

30. und der Priester das Mal besieht und findet, dass das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut, und das Haar daselbst gülden und dünne, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist aussätziger Grind des Haupts oder des Barts.

31. Sieht aber der Priester, dass der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die Haut, und das Haar nicht falb ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.

32. Und wenn er am siebten Tage besieht und findet, dass der Grind nicht weiter gefressen hat, und kein gülden Haar da ist, und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut,

33. soll er sich bescheren, doch dass er den Grind nicht beschere. Und soll ihn der Priester abermal sieben Tage verschließen.

34. Und wenn er ihn am siebten Tage besieht und findet, dass der Grind nicht weiter gefressen hat in der Haut, und das Ansehen ist nicht tiefer denn die andere Haut, so soll ihn der Priester rein sprechen; und er soll seine Kleider waschen, denn er ist rein.

35. Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist,

36. und der Priester besieht und findet, dass der Grind also weiter gefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr danach fragen, ob die Haare gülden sind; denn er ist unrein.

37. Ist aber vor Augen der Grind still gestanden, und falb Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen.

38. Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist,

39. und der Priester sieht daselbst, dass das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein.

40. Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, dass er kahl wird, der ist rein.

41. Fallen sie ihm vorne am Haupt aus, und wird eine Glatze, so ist er rein.

42. Wird aber an der Glatze, oder da er kahl ist, ein weiß oder rötlich Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen.

43. Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, dass ein weiß oder rötlich Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder Kahlkopf, dass es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut,

44. so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt.

45. Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und soll allerdinge unrein genannt werden:

46. Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, alleine wohnen, und seine Wohnung soll außer dem Lager sein.

47. Wenn an einem Kleide eines Aussatzes Mal sein wird, es sei wollen oder leinen,

48. am Werft oder am Eintracht, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an allem, das aus Fellen gemacht wird;

49. und wenn das Mal bleich oder rötlich ist am Kleid, oder am Fell, oder am Werft, oder am Eintracht, oder an einigerlei Ding, das von Fellen gemacht ist: das ist gewiss ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen.

50. Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage.

51. Und wenn er am siebten Tage sieht, dass das Mal hat weiter gefressen am Kleid, am Werft oder am Eintracht, am Fell oder an allem, das man aus Fellen macht, so ist's ein fressend Mal des Aussatzes und ist unrein.

52. Und soll das Kleid verbrennen, oder den Werft, oder den Eintracht, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin solch Mal ist; denn es ist ein Mal des Aussatzes; und soll es mit Feuer verbrennen.

53. Wird aber der Priester sehen, dass das Mal nicht weiter gefressen hat am Kleid, oder am Werft, oder am Eintracht, oder an allerlei Fellwerk,

54. so soll er gebieten, dass man's wasche, darin das Mal ist; und soll es einschließen andere sieben Tage.

55. Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, dass das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weiter gefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat es beschabt gemacht.

56. Wenn aber der Priester sieht, dass das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Werft oder vom Eintracht.

57. Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Werft, am Eintracht oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Fleck, und sollst es mit Feuer verbrennen, darin solch Mal ist.

58. Das Kleid aber, oder Werft, oder Eintracht, oder allerlei Fellwerk, das gewaschen ist und das Mal von ihm gelassen hat, soll man zum andernmal waschen, so ist s rein.

59. Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Werft und am Eintracht und an allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.

Das 14. Kapitel

1. Und der Herr redete mit Mose und sprach:

2. Das ist das Gesetz über den Aussätzigen, wenn er soll gereinigt werden. Er soll zum Priester kommen,

3. und der Priester soll aus dem Lager gehen und besehen, wie das Mal des Aussatzes am Aussätzigen heil worden ist;

4. und soll gebieten dem, der zu reinigen ist, dass er zwei lebendige Vögel nehme, die da rein sind, und Zedernholz und rosinfarbene Wolle und Ysop.

5. Und soll gebieten, den einen Vogel zu schlachten in einem irdenen Gefäß am fließenden Wasser.

6. Und soll den lebendigen Vogel nehmen mit dem Zedernholz, rosinfarbener Wolle und Ysop und in des geschlachteten Vogels Blut tunken am fließenden Wasser

7. und besprengen den, der vom Aussatz zu reinigen ist, siebenmal; und reinige ihn also und lasse den lebendigen Vogel ins freie Feld fliegen.

8. Der Gereinigte aber soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abscheren und sich mit Wasser baden, so ist er rein. Danach gehe er ins Lager; doch soll er außer seiner Hütte sieben Tage bleiben.

9. Und am siebten Tage soll er alle seine Haare abscheren auf dem Haupt, am Barte, an den Augenbrauen, dass alle Haare abgeschoren seien, und soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, so ist er rein.

10. Und am achten Tage soll er zwei Lämmer nehmen ohne Fehl und ein jährig Schaf ohne Fehl und drei Zehnten Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, und ein Log Öls.

11. Da soll der Priester denselben Gereinigten und diese Dinge stellen vor den Herrn vor der Tür der Hütte des Stifts.

12. Und soll das eine Lamm nehmen und zum Schuldopfer opfern mit dem Log Öl; und soll solches vor dem Herrn weben;

13. und danach das Lamm schlachten, da man das Sündopfer und Brandopfer schlachtet, nämlich an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, also ist auch das Schuldopfer des Priesters; denn es ist das Allerheiligste.

14. Und der Priester soll des Bluts nehmen vom Schuldopfer und dem Gereinigten auf den Knorpel des rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf den großen Zehen seines rechten Fußes.

15. Danach soll er des Öls aus dem Log nehmen und in seine (des Priesters) linke Hand gießen,

16. und mit seinem rechten Finger in das Öl tunken, das in seiner linken Hand ist, und sprengen mit seinem Finger das Öl siebenmal vor dem Herrn.

17. Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf den Knorpel des rechten Ohrs tun und auf den rechten Daumen und auf den großen Zehen seines rechten Fußes, oben auf das Blut des Schuldopfers.

18. Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er auf des Gereinigten Haupt tun und ihn versöhnen vor dem Herrn.

19. Und soll das Sündopfer machen und den Gereinigten versöhnen seiner Unreinigkeit halben; und soll danach das Brandopfer schlachten

20. und soll es auf dem Altar opfern samt dem Speisopfer und ihn versöhnen, so ist er rein.

21. Ist er aber arm und mit seiner Hand nicht so viel erwirbt, so nehme er ein Lamm zum Schuldopfer zu weben, ihn zu versöhnen, und einen Zehnten Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer und ein Log Öl

22. und zwo Turteltauben oder zwo junge Tauben, die er mit seiner Hand erwerben kann, dass eine sei ein Sündopfer, die andere ein Brandopfer;

23. und bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester vor der Tür der Hütte des Stifts, vor dem Herrn.

24. Da soll der Priester das Lamm zum Schuldopfer nehmen und das Log Öl und soll's alles weben vor dem Herrn;

25. und das Lamm des Schuldopfers schlachten und des Bluts nehmen von demselben Schuldopfer und dem Gereinigten tun auf den Knorpel seines rechten Ohrs und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf den großen Zehen seines rechten Fußes;

26. und des Öls in seine (des Priesters) linke Hand gießen

27. und mit seinem rechten Finger das Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal sprengen vor dem Herrn.

28. Des übrigen aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf den Knorpel seines rechten Ohrs und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf den großen Zehen seines rechten Fußes tun, oben auf das Blut des Schuldopfers.

29. Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf das Haupt tun, ihn zu versöhnen vor dem Herrn,

30. und danach aus der einen Turteltaube oder jungen Taube, wie seine Hand hat mögen erwerben,

31. ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer machen samt dem Speisopfer. Und soll der Priester den Gereinigten also versöhnen vor dem Herrn.

32. Das sei das Gesetz für den Aussätzigen, der mit seiner Hand nicht erwerben kann, was zu seiner Reinigung gehört.

33. Und der Herr redete mit Mose und Aaron und sprach:

34. Wenn ihr ins Land Kanaan kommt, das ich euch zur Besitzung gebe, und werde irgend in einem Hause eurer Besitzung ein Aussatzmal geben,

35. so soll der kommen, des das Haus ist, dem Priester ansagen und sprechen: Es sieht mich an, als sei ein Aussatzmal an meinem Hause.

36. Da soll der Priester heißen, dass sie das Haus ausräumen, ehe denn der Priester hineingeht, das Mal zu besehen, auf dass nicht unrein werde alles, was im Hause ist; danach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen.

37. Wenn er nun das Mal besieht und findet, dass an der Wand des Hauses gelbe oder rötliche Grüblein sind und ihr Ansehen tiefer, denn sonst die Wand ist,

38. so soll er zum Hause zur Tür herausgehen und das Haus sieben Tage verschließen.

39. Und wenn er am siebten Tage wiederkommt und sieht, dass das Mal weiter gefressen hat an des Hauses Wand,

40. so soll er die Steine heißen ausbrechen, darin das Mal ist, und hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort werfen.

41. Und das Haus soll man inwendig ringsherum schaben, und soll den abgeschabten Leimen hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort schütten

42. und andere Steine nehmen und an jener Statt tun und andern Leimen nehmen und das Haus bewerfen.

43. Wenn dann das Mal wiederkommt und ausbricht am Hause, nachdem man die Steine ausgerissen und das Haus anders beworfen hat,

44. so soll der Priester hineingehen. Und wenn er sieht, dass das Mal weiter gefressen hat am Hause, so ist's gewiss ein fressender Aussatz am Hause und ist unrein.

45. Darum soll man das Haus abbrechen, Stein und Holz, und allen Leimen am Hause, und soll's hinausführen vor die Stadt an einen unreinen Ort.

46. Und wer in das Haus geht, solange es verschlossen ist, der ist unrein bis an den Abend.

47. Und wer drinnen liegt oder drinnen isset, der soll seine Kleider waschen.

48. Wo aber der Priester, wenn er hineingeht, sieht, dass dies Mal nicht weiter am Hause gefressen hat, nachdem das Haus beworfen ist, so soll er's reinsprechen, denn das Mal ist heil worden.

49. Und soll zum Sündopfer für das Haus nehmen zwei Vögel, Zedernholz und rosinfarbne Wolle und Ysop

50. und den einen Vogel schlachten in einem irdenen Gefäß an einem fließenden Wasser.

51. Und soll nehmen das Zedernholz, die rosinfarbne Wolle, den Ysop und den lebendigen Vogel und in des geschlachteten Vogels Blut tunken an dem fließenden Wasser und das Haus siebenmal besprengen.

52. Und soll also das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels und mit fließendem Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, mit Ysop und mit rosinfarbner Wolle.

53. Und soll den lebendigen Vogel lassen hinaus vor die Stadt ins freie Feld fliegen und das Haus versöhnen, so ist's rein.

54. Das ist das Gesetz über allerlei Mal des Aussatzes und Grindes:

55. über den Aussatz der Kleider und der Häuser,

56. über die Beulen, Gnätze und Eiterweiß,

57. auf dass man wisse, wenn etwas unrein oder rein ist. Das ist das Gesetz vom Aussatz.

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